FKK-Online

Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Indizierungsentscheidung der BPjS gegen FKK-Online

Bis Februar 2001 gehörte zu unserem Angebot eine Dia-Show mit zuletzt 134 Naturistenfotos, die zumeist naturistische Familien, Gruppen und Paare, teilweise auch mit Kindern, zeigten. Diese Bilderfolge rief den Vorsitzenden eines fanatisch-fundamentalistischen Vereins auf den Plan, der für aktionistische Betätigungen gegen naturistische Web-Sites, auch gegen unsere, bereits ziemlich bekannt war. Er schrieb immer wieder bitterböse Sachen in unser Gästebuch, kontaktierte alle möglichen Service-Provider (z.B. T-Online.de und webhits.de), mit denen wir Geschäftsverbindungen hatten, unseren Arbeitgeber, unsere Familien, die Stadtverwaltungen unseres Wohnsitzes und unseres Arbeitsortes, diverse FKK-Vereine und wer weiss noch wen, um überall dort kundzutun, dass wir kinderpornografische Bilder veröffentlichten. (Siehe dazu auch diese Foren-Diskussion.)
(Das macht der gute Vereinsvorsitzende übrigens auch heute noch manchmal - ein wirklich liebenswerter, "christlicher" Mensch...   Und noch eine andere Masche: er gibt sich als Minderjährige(r) aus, der/die "gerne FKK macht", aber die Eltern hätten etwas dagegen, ob man da nicht helfen könne...)

Schließlich erreichte er, dass eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes des Rhein-Neckar-Kreises, die wahrscheinlich Mitglied seines Vereins ist, am 20. Dezember 2000 einen Antrag an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS - diese heisst mittlerweile Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - BPjM) richtete, unser Internetangebot in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufzunehmen. Auf ihrer Sitzung am 1. März 2001 nahm die BPjS daraufhin unser Webangebot in die Liste der jugendgefährdenden Schriften auf.

Gegen diese Entscheidung haben wir Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln erhoben. Die mündliche Verhandlung fand dann erst nach knapp zwei Jahren am 4. Februar 2003 statt. In Folge der Klage und Verhandlung hat die Kammer des Verwaltungsgerichts in ihrem Urteil die Entscheidung der BPjS als rechtswidrig und uns in unseren Rechten verletzend aufgehoben, da die von der BPjS beanstandeten Abbildungen nicht geeignet seien, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden.


(Anklicken und lesen!)


Kürzlich (Anfang Dez. 2003) erst hat ein anderer Webmaster unsere Site durch jugendschutz.net in Hinsicht auf Jugendgefährdung untersuchen lassen. Die Antwort:
Sehr geehrter Herr .....,
aufgrund der Vielzahl von Anfragen/Beschwerden komme ich leider erst heute dazu, Ihnen zu antworten. Das benannte Angebot wurde uns bereits von dritter Seite gemeldet. Ich habe es erneut stichprobenhaft gesichtet. Zum Zeitpunkt der erneuten Kontrollsichtung konnte ich die von Ihnen benannten Verstöße allerdings nicht feststellen. Darstellungen mit einfacher Pornografie, Links auf Hardcore-Seiten, aber auch Darstellungen von nackten Minderjährigen in unnatürlichen geschlechtsbetonten Posen waren nicht feststellbar. Letztere sind seit dem 01.04.03 auch im Internet absolut unzulässig. In der Vergangenheit war zwar immer wieder auf sog. FKK-Sites eine auffällige Häufung von posierenden nackten Kindern und Jugendlichen feststellbar. Derartige Inhalte konnte ich allerdings bei vorliegendem Angebot nicht ausmachen. Vielmehr werden Ausschnitte aus der FKK-Freizeit ohne feststellbare Tendenz präsentiert.

Es werfen sich hier folgende Fragen und Kommentare auf:

FKK-Online Redaktion


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